24 May 2026, 14:13

Autor wegen altem Tweet verurteilt: Wie Paragraf 188 Meinungsfreiheit bedroht

Beleidigungen gegen Politiker

Autor wegen altem Tweet verurteilt: Wie Paragraf 188 Meinungsfreiheit bedroht

Ein Autor wurde wegen eines vier Jahre alten Tweets zu einer Geldstrafe verurteilt, in dem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Das Verfahren stützte sich auf Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs, der Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens unter Strafe stellt. Der Autor argumentiert nun, dass das Gesetz normale Bürger unzumutbar belastet, die über kein juristisches Fachwissen verfügen.

Der umstrittene Tweet wurde zwar bereits 2020 veröffentlicht, blieb jedoch bis 2023 unbeachtet. Zunächst gab es keine Konsequenzen – selbst als der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten später als „Nazi“ bezeichnete, ein Vorwurf, der schließlich fallen gelassen wurde. Erst als die Staatsanwaltschaft geltend machte, der ursprüngliche Tweet habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“, kam das Verfahren gegen den Autor in Gang.

Ihm drohte ein Strafbefehl über 90 Tagessätze – ein Verfahren, das eine Verurteilung ohne Richter ermöglicht. Dank eigener Rechtskenntnisse und seines Interesses an Medienrecht konnte er jedoch schwerwiegendere Folgen abwenden. Der Prozess endete letztlich zugunsten des Autors, doch er warnt, dass sich die meisten Menschen nicht so effektiv verteidigen könnten.

Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hatte Paragraf 188 bereits wegen seines weiten Anwendungsbereichs und der harten Strafen kritisiert. Zudem sieht das Gesetz lange Verjährungsfristen vor, sodass alte Social-Media-Posts noch Jahre später Folgen haben können. Der Autor stellt nun infrage, ob solche Verfahren Hass tatsächlich verringern – oder lediglich zusätzliche Abneigung gegen Politiker schüren.

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Der Fall zeigt, wie Paragraf 188 genutzt werden kann, um Kritik noch Jahre nach ihrer Äußerung zu ahnden. Die Erfahrung des Autors deutet darauf hin, dass normale Bürger ohne juristische Unterstützung unverhältnismäßige Strafen riskieren. Gleichzeitig bleibt fraglich, wie wirksam das Gesetz öffentliche Persönlichkeiten tatsächlich schützt.

Quelle