Betrug mit 85 Millionen Euro: Berliner Gericht verurteilt KV-Vorstand und Krankenkassenmitarbeiter
Nina MüllerBetrug mit 85 Millionen Euro: Berliner Gericht verurteilt KV-Vorstand und Krankenkassenmitarbeiter
Ein Berliner Gericht hat zwei Männer, die in einen millionenschweren Betrugsfall verwickelt waren, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen 85 Millionen Euro, die zu Unrecht aus den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgezahlt worden waren. Beide Angeklagten behaupteten, ihr Handeln habe ihren Organisationen und nicht ihnen selbst nutzen sollen.
Der Prozess drehte sich um einen 62-jährigen ehemaligen Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) sowie einen 46-jährigen Mitarbeiter einer Krankenkasse. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden vor, durch die Manipulation von Patientenakten unrechtmäßig höhere Zahlungen erschlichen zu haben. Zwischen 2014 und 2015 änderten sie rückwirkend diagnostische Kodierungen, ohne die behandelnden Ärzte zu konsultieren, und sicherten sich so höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds.
Der ehemalige KV-Vorstand genehmigte die Datenänderungen, nachdem er vom Krankenkassenmitarbeiter Speichermedien erhalten hatte. Die Ermittler gingen davon aus, dass das System darauf abzielte, die Finanzlage der KV Berlin zu verbessern, während der jüngere Angeklagte darin eine Chance für seinen beruflichen Aufstieg sah. Keiner der beiden Männer bereicherte sich persönlich durch die Machenschaften.
Die Staatsanwaltschaft hatte schärfere Strafen gefordert, darunter Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und neun Monaten. Zudem sollte die KV Berlin 250.000 Euro als Verfallssumme zahlen. Das Gericht entschied jedoch milder: Der ehemalige Vorstand erhielt eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, der Krankenkassenmitarbeiter wurde wegen Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt.
Das Urteil beendet einen Fall manipulierter Gesundheitsfonds-Zahlungen, der sich über mehr als ein Jahrzehnt hinzog. Die Richter setzten damit eine geringere Strafe an, als die Anklage beantragt hatte. Keiner der Verurteilten muss eine Haftstrafe sofort antreten – einer erhielt eine Bewährungsstrafe, der andere eine finanzielle Sanktion.






