Betrunken zum Vorstellungsgespräch: 4,75 Promille und ein Fahrverbot
Claudia FischerBetrunken zum Vorstellungsgespräch: 4,75 Promille und ein Fahrverbot
Eine 45-jährige Frau erschien betrunken zu einem Vorstellungsgespräch – mit einem Blutalkoholwert weit über dem gesetzlichen Limit. Der Vorfall ereignete sich in einem Seniorenheim, wo Mitarbeiter nach dem Wahrnehmen starker Alkoholfahne die Polizei alarmierten. Ein späterer Atemtest ergab einen atemberaubenden Wert von 4,75 Promille.
Die Frau war mit ihrem eigenen Auto zum Bewerbungsgespräch gefahren. Bei ihrer Ankunft bemerkte die Personalverantwortliche sofort den Alkoholgeruch und verständigte die Behörden. Die Polizei bestätigte den Rauschzustand mit einem Atemalkoholtest von 4,75 Promille – ein Wert, der weit über der gesetzlichen Fahruntauglichkeitsgrenze liegt.
Zunächst wurde die Frau in erster Instanz vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freigesprochen. Das Urteil wurde jedoch in der Berufung aufgehoben. In einem neuen Verfahren wurde sie wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr schuldig gesprochen.
Nun drohen ihr ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro sowie ein mindestens sechsmonatiges Fahrverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass weitere Rechtsmittel möglich sind. Der Fall zeigt die schweren Konsequenzen, die extrem alkoholisiertes Fahren nach sich ziehen kann.






