11 April 2026, 04:05

BGH-Urteil: Landwirt gewinnt jahrelangen Streit um mangelhaften Fahrsilo

Nahaufnahme einer gebrochenen, verwitterten Straßenoberfläche mit tiefen, breiten Rissen.

BGH-Urteil: Landwirt gewinnt jahrelangen Streit um mangelhaften Fahrsilo

Ein langjähriger Rechtsstreit um einen mangelhaften Fahrsilo hat nun sein endgültiges Urteil erhalten. Der Fall begann, als ein Landwirt 2010 Mängel an einem neu errichteten Überfahrsilo entdeckte. Nach Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun eine abschließende Entscheidung getroffen.

Im September 2010 hatte ein Bauunternehmen für den Landwirt einen Überfahrsilo fertiggestellt. Kurz darauf traten Risse und unebene Flächen an der Konstruktion auf. Besorgt um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit leitete der Landwirt 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.

Bis 2015 hatte der Landwirt eine Klage auf 120.000 Euro eingereicht, um die vorläufigen Reparaturkosten zu decken. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht und sprach die geforderte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigung später jedoch um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt trage eine Mitschuld an der Verschlechterung des Silos.

Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. In seinem endgültigen Urteil entschied das Gericht, dass das Bauunternehmen sämtliche Mängel vollständig beheben muss. Die Richter betonten, der Landwirt habe Anspruch auf einen einwandfreien Silo – so, wie ursprünglich zugesichert –, unabhängig davon, wie lange dieser bereits in Gebrauch war oder in welchem Zustand er sich nach den Reparaturen befindet.

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Das Urteil bestätigt, dass das Bauunternehmen die gesamten Reparaturkosten ohne Abzüge tragen muss. Der Landwirt erhält damit die notwendigen Mittel, um den Silo wieder in den vertraglich vereinbarten Zustand zu versetzen. Die Entscheidung schafft einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Fälle mit mangelhaften Bauleistungen.

Quelle