Brandenburgs Gericht bestätigt Entlassung von zwei Polizeianwärtern wegen Verfassungszweifel
Clara BraunBrandenburgs Gericht bestätigt Entlassung von zwei Polizeianwärtern wegen Verfassungszweifel
Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands aufkamen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entlassung und unterstrich, dass die Treue zur Verfassung eine zentrale Voraussetzung für Beamte ist.
Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Bewerber zunächst nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen entlassen. Zeugen belegten eindeutig, dass die Männer verfassungsfeindliche Äußerungen getätigt hatten. Diese Aussagen warfen Fragen nach ihrer Eignung für den öffentlichen Dienst auf.
Nach deutschem Recht müssen Beamte die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes aktiv verteidigen und ihre Loyalität dazu unter Beweis stellen. Selbst begründete Zweifel an der Verfassungsverbundenheit einer Person reichen aus, um eine Entlassung zu rechtfertigen. Da die Anwärter nur vorläufig angestellt waren, konnten sie jederzeit entfernt werden, falls sie als ungeeignet eingestuft wurden.
Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Berufungen gegen ein früheres Urteil zurück und bestätigte, dass die Entscheidung rechtmäßig war. Das Urteil ist nun rechtskräftig; den entlassenen Anwärtern steht kein weiterer Rechtsweg mehr offen.
Der Fall unterstreicht das Prinzip, dass Beamte durchgehend ihre Verbundenheit mit den demokratischen Werten Deutschlands nachweisen müssen. Mit der Gerichtsentscheidung ist eine Wiedereinstellung der beiden ehemaligen Anwärter ausgeschlossen – ihre Entlassung bleibt endgültig rechtens.






