15 April 2026, 22:06

DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

Plakat mit der Aufschrift "Reduzierung der Arzneimittelkosten unter der Biden-Harris-Regierung" mit einem Logo, das wahrscheinlich Informationen über die Reduzierung der Arzneimittelkosten unter der Regierung präsentiert.

DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

DAK-Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen

Ab dem 1. Mai 2026 gelten für Apotheken strengere Vorgaben bei der Einreichung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen an die DAK-Gesundheit. Wer die neuen Preis- und Mehrwertsteuer-Anforderungen nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen rechnen. Ziel der Änderungen ist es, die elektronischen Abrechnungsprozesse im System zu vereinheitlichen.

Nach den aktualisierten Richtlinien müssen Apotheken bei elektronischen Kostenvoranschlägen künftig Nettopreise – also ohne Mehrwertsteuer – angeben. Eine Ausnahme gilt nur, wenn vertraglich ausdrücklich Bruttopreise vereinbart wurden oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift. Zudem muss bei jeder Einreichung neben dem Preis auch ein entsprechender MwSt.-Hinweis mitgeliefert werden.

Die gleiche Regelung betrifft auch automatisierte Abrechnungssysteme: Hier sind Preis und MwSt.-Kennzeichen gemeinsam anzugeben. Fehler in einem der Felder können zur Ablehnung der Rechnung oder zu Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung führen.

Die DAK-Gesundheit warnt, dass fehlerhafte Einreichungen nach dem Stichtag nicht mehr toleriert werden. Apotheken riskieren bei Nichteinhaltung der neuen Standards ab Mai 2026 Abrechnungsstreitigkeiten oder finanzielle Sanktionen.

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Die Neuregelung soll eine klarere und einheitlichere MwSt.-Angabe bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen gewährleisten. Apotheken müssen ihre Systeme rechtzeitig anpassen, um Ablehnungen oder Konflikte nach Inkrafttreten zu vermeiden. Die Einhaltung der Vorgaben ist ab dem festgelegten Datum verbindlich – Ausnahmen für nicht vertraglich gebundene Einreichungen gibt es nicht.

Quelle