13 June 2026, 04:05

Deutschland führt elektronische Arbeitszeiterfassung ein – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Arbeitszeitaufzeichnung: Koblenzer Unternehmen müssen jetzt reagieren

Deutschland führt elektronische Arbeitszeiterfassung ein – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Deutschland führt elektronische Arbeitszeiterfassung für Beschäftigte ein, nachdem das Bundesarbeitsministerium einen neuen Gesetzentwurf gebilligt hat. Der Schritt folgt einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022, wonach Arbeitgeber Arbeitszeiten aktiv erfassen müssen – und nicht nur die Möglichkeit dazu bieten. Das Gesetz soll die Einhaltung der EU-weiten Arbeitszeitvorschriften sicherstellen.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2019 verfügt, dass alle Unternehmen in der EU die täglichen Arbeitszeiten systematisch dokumentieren müssen, um die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten zu gewährleisten. Als Reaktion darauf haben die deutschen Behörden nun strengere Regeln ausgearbeitet.

Das neue Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Gesamtstunden noch am selben Tag erfassen müssen. Die Daten sind elektronisch zu speichern. Ausnahmen gelten für kleine Betriebe und Unternehmen, die unter Tarifverträge fallen.

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Die Umsetzungsfristen sind gestaffelt: Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen die Vorgaben innerhalb eines Jahres erfüllen. Betriebe mit 50 bis 250 Mitarbeitenden haben zwei Jahre Zeit, während Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten fünf Jahre erhalten. Zudem erhalten Arbeitnehmer das Recht, Einsicht in ihre erfassten Arbeitszeiten zu verlangen.

Die Regelung betrifft unter anderem Unternehmen in Koblenz und bundesweit. Für die meisten Arbeitgeber wird die elektronische Zeiterfassung verpflichtend. Ziel der Vorschriften ist es, eine präzise Erfassung der Arbeitszeiten durchzusetzen und die Rechte der Beschäftigten zu schützen.

Quelle