13 June 2026, 20:07

EU-Förderprogramm 2025: Energieintensive Betriebe erhalten CO₂-Kostenerstattung

Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)

EU-Förderprogramm 2025: Energieintensive Betriebe erhalten CO₂-Kostenerstattung

Die Europäische Kommission hat Richtlinien für ein neues Förderprogramm verabschiedet, das energieintensive Unternehmen unterstützen soll. Damit werden ab 2025 und 2026 indirekte CO₂-Kosten für berechtigte Betriebe erstattet. Ziel des Programms ist es, die durch das EU-Emissionshandelssystem bedingten steigenden Strompreise auszugleichen.

Das im Standortschutzgesetz 2025 verankerte vorübergehende Programm läuft über zwei Jahre. Um förderberechtigt zu sein, müssen Unternehmen an jedem Standort jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen. Zudem ist entweder ein Energieaudit oder die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems erforderlich.

Geförderte Betriebe können Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent ihrer tatsächlichen indirekten CO₂-Belastungen erhalten. Die maximale jährliche Förderung pro Unternehmen ist auf 75 Millionen Euro begrenzt. Allerdings müssen die begünstigten Firmen mindestens 80 Prozent der erhaltenen Mittel in Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren.

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Weitere Informationen – darunter eine Anleitung, häufig gestellte Fragen (FAQ) und Folien zu Webinaren – sind auf der Website der Förderbank aws abrufbar.

Das Programm gleicht einen Teil der Stromkosten für anspruchsberechtigte Unternehmen aus, setzt jedoch strenge Auflagen bei Verbrauch und Investitionen voraus. Es läuft bis Ende 2026 gemäß den genehmigten Richtlinien.

Quelle