05 April 2026, 02:06

Falsche Wahlbetrugs-Vorwürfe in Baden-Württemberg: Wie eine Lüge viral ging

Deutsches Propagandaplakat für die NSDAP mit zwei Männern auf einem Sofa und Text.

Falsche Wahlbetrugs-Vorwürfe in Baden-Württemberg: Wie eine Lüge viral ging

Falsche Behauptungen über Wahlbetrug bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg verbreiteten sich online, nachdem irreführende Beiträge drei Persönlichkeiten fälschlich mit Vorwürfen von Stimmenzählfehlern in Verbindung brachten. Peter Hahne, Markus Krall und Tino Chrupalla wurden alle zu Unrecht mit angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung in Verbindung gebracht. Die Landeswahlleitung bestätigte später, dass es keinerlei Belege für Manipulationen gebe.

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Der Streit begann mit einem manipulierten Videoclip, der den Eindruck erweckte, der Journalist Peter Hahne habe Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung zugunsten der rechtspopulistischen AfD aufgedeckt. Behörden wiesen die Vorwürfe umgehend als haltlos zurück. Die falsche Aussage über Hahne tauchte erstmals auf dem YouTube-Kanal Nachrichten Aktuell auf, der das Video später wieder entfernte. Trotz der Löschung verbreitete sich der Clip weiter – insbesondere auf X (ehemals Twitter) –, nachdem ihn der prorussische Account "Daniel Gugger" geteilt hatte. Tatsächlich hatte Hahne am Wahltag an einer Livesendung von Tichys Einblick teilgenommen, dabei aber weder Betrug noch Unregelmäßigkeiten erwähnt.

Am 25. März bestätigte der Landeswahlleiter, dass es keine konkreten Verdachtsmomente für Fälschungen bei der Briefwahl gebe. Zwei Tage später wurden die endgültigen Wahlergebnisse veröffentlicht, die keinerlei Hinweise auf Manipulationen zeigten. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hatte bereits am 12. März berichtet, dass keine Fälle von Wahlbetrug festgestellt worden seien.

Nach den Wahlregeln Baden-Württembergs müssen Einsprüche gegen das Ergebnis innerhalb einer Woche nach der offiziellen Bekanntgabe eingereicht werden. Eventuelle Beschwerden würden dann vor dem Sozialgericht Stuttgart verhandelt – bisher gab es jedoch noch nie eine erfolgreiche Anfechtung eines Landtagswahl-Ergebnisses. Die jüngsten Behauptungen entbehrten somit jeder rechtlichen und tatsächlichen Grundlage.

Die endgültige Auszählung der Landeswahlleitung vom 27. März bestätigte erneut, dass es keinen Betrug gegeben habe. Die falsch zugeschriebenen Zitate von Hahne, Krall und Chrupalla wurden widerlegt, und es wurden keine rechtlichen Schritte eingeleitet. Der Vorfall zeigt, wie schnell sich unbelegte Behauptungen online verbreiten können – selbst nach offiziellen Dementis.

Quelle