10 May 2026, 16:05

Familienrechtsreform: Strengere Regeln gegen häusliche Gewalt geplant

Plakat mit der Überschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Familienrechtsreform: Strengere Regeln gegen häusliche Gewalt geplant

Justizministerium plant Familienrechtsreform: Bessere Schutzmaßnahmen für Kinder und Opfer häuslicher Gewalt

Das deutsche Bundesjustizministerium hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, die Kinder und Opfer häuslicher Gewalt besser schützen soll. Nach den Entwurfplänen könnten Gerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern untersagen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich für strengere Regelungen ein, um Opfern wirksamere Sicherheitsgarantien zu bieten.

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Die Reform würde Familiengerichten die Befugnis einräumen, den Kontakt zwischen einem misshandeln Elternteil und dem Kind zu verbieten. Dies käme infrage, wenn der Elternteil Gewalt gegen den Partner oder die Partnerin ausgeübt und damit die Sicherheit des Opfers gefährdet hat. Richter könnten je nach Einzelfall zeitlich begrenzte oder dauerhafte Kontaktverbote verhängen, um weitere Schädigungen zu verhindern.

Ein pauschales Umgangsverbot ist in dem Entwurf jedoch nicht vorgesehen, da der Ausschluss eines Elternteils aus dem Leben eines Kindes als schwerwiegender Eingriff gilt. Stattdessen sollen Gerichte jeden Fall individuell prüfen und dabei Schwere, Häufigkeit und Wiederholungsgefahr der Gewalt abwägen. Je nach Lage könnten auch weniger einschneidende Maßnahmen wie begleitete Umgangskontakte in Betracht kommen.

Das Ministerium betont in seinem Entwurf, dass Kinder auch dann schwer unter häuslicher Gewalt leiden, wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind. Ziel der Reform ist es, bestehende Gesetze zu stärken, indem bei Sorge- und Umgangsregelungen häusliche Gewalt systematisch berücksichtigt wird.

Falls der Gesetzentwurf verabschiedet wird, erhalten Richter klarere Handlungsmöglichkeiten, um den Kontakt zwischen misshandeln Elternteilen und ihren Kindern einzuschränken oder zu unterbinden. Im Mittelpunkt steht der Opferschutz, während den Gerichten gleichzeitig Spielraum bleibt, ihre Entscheidungen an den jeweiligen Einzelfall anzupassen. Der Vorschlag geht nun in die nächste Phase der Prüfung und könnte in Kraft treten.

Quelle