27 April 2026, 16:13

Gericht stoppt rechtswidrige Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Luxemburg

Ein detailliertes altes Kartenmaterial der Provinzen Luxemburgs, das Grenzen, Namen, Städte und geografische Merkmale mit begleitendem Text zeigt.

Gericht stoppt rechtswidrige Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Luxemburg

Ein deutsches Gericht hat eine Personenkontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass die Behörden gegen EU-Vorschriften verstoßen haben, als sie die innerstaatlichen Grenzkontrollen zwischen beiden Ländern verlängerten. Der Fall betraf einen Reisenden, der im Juni 2025 von der Polizei angehalten wurde, als er mit dem Fernbus von Luxemburg nach Saarbrücken unterwegs war.

Das Verwaltungsgericht Koblenz urteilte, dass die Kontrolle gegen den Schengener Grenzkodex verstieß. Nach Artikel 25 dürfen Mitgliedstaaten Grenzkontrollen nur in Ausnahmefällen und mit klarer Begründung wieder einführen oder verlängern. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Behörden keine plötzliche Bedrohung nachweisen konnten, die eine Verlängerung der Kontrollen vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025 gerechtfertigt hätte.

Der Kläger war an einer Raststätte auf der Autobahn A8 von der Bundespolizei einer zufälligen Personenkontrolle unterzogen worden. Das Gericht entschied, dass die Beklagte ihre Befugnisse überschritten habe, da die Entscheidung nicht auf belastbaren Beweisen beruhte. Die vorgelegten Unterlagen rechtfertigten nicht den Bedarf an verlängerten Kontrollen.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Eine Beschwerde ist vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.

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Die Entscheidung bestätigt, dass die verlängerten Grenzkontrollen keine ausreichende rechtliche Grundlage hatten. Die Behörden müssen nun ihre Vorgehensweise bei Binnengrenzkontrollen im Einklang mit dem EU-Recht überprüfen. Der Fall unterstreicht die strengen Voraussetzungen, unter denen der Schengener Grenzkodex solche Maßnahmen zulässt.

Quelle