Gericht wehrt AfD-Klage gegen Integrationsbeirat in Neuwied ab
Klage von AfD-Mitgliedern gegen den Beirat für Migration und Integration in Neuwied abgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat eine Normenkontrollklage von AfD-Mitgliedern gegen den Beirat für Migration und Integration der Stadt Neuwied zurückgewiesen. Mit dem Urteil wird die bisherige Praxis der Stadt zur Besetzung ihrer Beratungsgremien bestätigt.
Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, wie der Stadtrat von Neuwied die Mitglieder für seine Beiräte bestellt. Die AfD-Fraktion hatte argumentiert, das aktuelle System – wonach jede Fraktion unabhängig von ihrer Größe einen Vertreter benennen darf – sei ungerecht. Sie beantragte eine Überprüfung der Zusammensetzung des Beirats für Migration und Integration sowie des Seniorenbeirats.
Das Gericht prüfte das Verfahren der Stadt und stellte keine Verstöße gegen die kommunale Satzung oder interne Regelungen fest. Die Richter betonten, dass Beratungsgremien anderen Regeln unterlägen als formelle Ausschüsse und den Kommunen damit mehr Gestaltungsspielraum eingeräumt werde.
Oberbürgermeister Jan Einig begrüßte das Urteil als Bestätigung des Neuwieder Weges. Er unterstrich, dass die Entscheidung die partizipative Ausrichtung der Stadt stärke, Bürger aktiv in Entscheidungsprozesse einzubinden. Die bisherige Praxis zur Besetzung der Beiräte bleibt damit bestehen.
Mit der Abweisung der AfD-Klage ist der Rechtsstreit um die Neuwieder Beratungsgremien beendet. Die Stadt wird weiterhin jede Fraktion – unabhängig von ihrer Größe im Rat – einen Vertreter entsenden lassen. Das Urteil könnte als Präzedenzfall für ähnliche Konflikte in Zukunft dienen.






