Gericht wehrt Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW ab – DUH scheitert mit Klage
Nina MüllerGericht wehrt Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW ab – DUH scheitert mit Klage
Deutschlands höchstes Berufungsgericht hat Klagen abgewiesen, die ein Verbot für Mercedes-Benz und BMW vorsahen, nach November 2030 noch neue Verbrennerfahrzeuge zu verkaufen. Das Urteil fiel nach einer Klage der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH), die gefordert hatte, beiden Herstellern die Produktion von Benzin- und Dieselautos zu untersagen. Die Entscheidung des Gerichts schafft nun Planungssicherheit für die Zukunft der Autobauer in Deutschland.
Die DUH hatte gegen die beiden Konzern Klagen eingereicht und argumentiert, ihnen müsse ab 2031 der Verkauf von Verbrennermodellen untersagt werden. Ihre Begründung stützte sich auf ein berechnetes "CO₂-Budget" für jedes Unternehmen, das das Gericht jedoch zurückwies. Die Richter urteilten, dass es keine rechtliche Grundlage für die Zuweisung eines solchen Budgets an einzelne Unternehmen gebe.
Das Bundesgericht in Karlsruhe bestätigte damit frühere Urteile, die die Forderungen der Umwelthilfe abgewiesen hatten. Sowohl Mercedes-Benz als auch BMW begrüßten das Ergebnis. Ein BMW-Sprecher betonte, die Entscheidung sorge für Rechtssicherheit für in Deutschland tätige Unternehmen.
Unterdessen haben weder die Bundesregierung noch das Bundesumweltministerium Pläne für ein bundesweites Verbot neuer Verbrennerfahrzeuge vor November 2030 angekündigt. Die aktuellen EU-Vorgaben zielen auf das Jahr 2035 ab, auch wenn jüngste Diskussionen mögliche Anpassungen nahelegen. Stattdessen konzentriert sich das Ministerium darauf, die Kaufprämien für Elektroautos wiederzubeleben und bietet förderberechtigten Käufern bis zu 6.000 Euro an.
Mit der Abweisung der DUH-Klagen entfällt eine rechtliche Bedrohung für die Verbrennerproduktion von Mercedes-Benz und BMW. Die Autobauer bekräftigten ihr Bekenntnis zur Nachhaltigkeit, wollen aber weiterhin Benzin- und Dieselfahrzeuge anbieten. Das Urteil lässt den Zeitplan für Deutschlands Umstieg auf Elektrofahrzeuge vorerst unverändert.






