Landtag debattiert höhere Hürden für Untersuchungsausschüsse in der 18. Wahlperiode
Claudia FischerLandtag debattiert höhere Hürden für Untersuchungsausschüsse in der 18. Wahlperiode
Der Landtag der 18. Wahlperiode trifft sich am 29. April und 6. Mai 2026, um über Änderungen bei der Einrichtung von Untersuchungsausschüssen zu beraten. Die Abgeordneten planen, Artikel 91 der Landesverfassung zu ändern und die Hürden für die Einberufung solcher Gremien anzuheben. Beide Sitzungen beginnen um 13:00 Uhr und werden live im Internet übertragen.
Untersuchungsausschüsse spielen eine zentrale Rolle bei der Aufklärung von Fragen von öffentlichem Interesse. Sie können Zeugen vorladen, Akten anfordern und ihre Erkenntnisse dem Parlament vorlegen. Ihre rechtliche Grundlage bildet Artikel 91 der Landesverfassung sowie das Untersuchungsausschussgesetz.
Die geplante Reform sieht vor, die Minderheitenquote für die Initiierung eines Ausschusses zu erhöhen. Bisher reicht ein Fünftel der Abgeordneten, um ein solches Verfahren in Gang zu setzen – doch CDU, SPD und Grüne wollen diese Schwelle auf ein Viertel anheben. Im nächsten Parlament mit 105 Mitgliedern wären dann 27 statt bisher 21 Stimmen erforderlich.
Falls der Entwurf angenommen wird, müssen anschließend das Untersuchungsausschussgesetz und die Geschäftsordnung des Landtags angepasst werden. Die Sitzungen am 29. April und 6. Mai sind öffentlich und können über die Website des Landtags sowie die Facebook- und YouTube-Kanäle verfolgt werden.
Ziel der Änderung ist es, die Regeln für die Einleitung von parlamentarischen Untersuchungen zu überarbeiten. Eine höhere Hürde würde bedeuten, dass künftig weniger Ausschüsse ohne breitere Unterstützung zustande kommen. Das Ergebnis der Abstimmung wird zeigen, ob der rechtliche Rahmen noch vor der nächsten Legislaturperiode reformiert wird.






