12 April 2026, 06:06

Lehrerin kassierte 16 Jahre Gehalt – trotz Nebengewerbe und Gründungswettbewerb

Ein Kreuzworträtsel mit den Wörtern "Verlust" und "Risiko" auf einem Zeitungsblatt mit Text und Zahlen.

Lehrerin kassierte 16 Jahre Gehalt – trotz Nebengewerbe und Gründungswettbewerb

Eine Lehrerin am Berufskolleg Wesel bezieht seit über 16 Jahren ohne ausreichende Begründung bezahlten Krankengeldbezug. In dieser Zeit soll sie nebenbei ein Gewerbe betrieben und an einem Gründungswettbewerb teilgenommen haben – alles bei vollem Gehaltsbezug durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Pädagogin, die seit 2008 nicht mehr im Dienst erschien, ohne dass jemals ein amtliches ärztliches Gutachten angefordert wurde. Trotz ihrer langjährigen Abwesenheit bezog sie weiterhin ihr volles Gehalt aus Landesmitteln.

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Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug. Im Fokus stehen Vorwürfe, sie habe Behörden wissentlich falsche Angaben gemacht. Die strafrechtlichen Ermittlungen beziehen sich auf den Zeitraum von 2021 bis 2025, da frühere Jahre möglicherweise bereits verjährt sind.

Offiziell krankgeschrieben, soll die Lehrerin in dieser Zeit als Alternativmedizinerin tätig gewesen sein. Zudem nahm sie an einem Existenzgründungswettbewerb teil, was weitere Fragen zu ihren Aktivitäten aufwirft. Erst kürzlich durchsuchten Ermittler ihre Wohnung in Duisburg und beschlagnahmten Unterlagen sowie digitale Geräte als Beweismaterial.

Geprüft wird auch, ob sowohl die Lehrerin als auch ein Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf ihre dienstlichen Pflichten vernachlässigt haben. Der Fall hat Nordrhein-Westfalen veranlasst, schärfere Kontrollen bei langfristigen oder wiederkehrenden Krankschreibungen im öffentlichen Dienst anzukündigen.

Die Ermittlungen laufen noch. Die Staatsanwaltschaft wertet Beweise für möglichen Betrug und Pflichtverstöße aus. Bei einer Verurteilung drohen der Lehrerin rechtliche Konsequenzen, während das Land die Verfahren verschärfen könnte, um ähnliche Fälle künftig zu verhindern.

Quelle