Lörrach verschärft 2026 die Regeln für Prostitution und Bordelle
Der Stadtrat von Lörrach wird im kommenden Jahr strengere Regeln für die Prostitution einführen. Eine neue Verordnung, deren Verabschiedung für den 28. April 2026 geplant ist, verbietet das Anbieten sexueller Dienstleistungen auf der Straße und beschränkt Bordelle auf lediglich zwei Gewerbegebiete. Die Behörden wollen damit rechtliche Grenzen klarer definieren und gleichzeitig bestimmte Stadtteile vor damit verbundenen Aktivitäten schützen.
Die überarbeitete Sperrgebietverordnung entstand in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg. Sie untersagt Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten der Stadt. Nur in zwei speziell festgelegten Industriegebieten bleiben solche Einrichtungen weiterhin erlaubt.
Straßenprostitution wird mit den neuen Regelungen stadtweit verboten. Dagegen bleiben sogenannte "Incall-Dienstleistungen", bei denen Kunden private Wohnungen aufsuchen, größtenteils legal – wenn auch mit einigen Einschränkungen. Kurzzeit-Wohnungen, die für Prostitution genutzt werden, sind von der Verordnung jedoch nicht direkt erfasst.
Aktuell liegen in Lörrach keine Anträge für neue Bordelle vor. Die aktualisierten Vorschriften treten in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht werden.
Ziel der Verordnung ist es, rechtliche Klarheit mit dem Schutz sensibler Standorte in Einklang zu bringen. Nach ihrer Umsetzung werden Bordelle auf zwei genehmigte Gebiete beschränkt, während das generelle Verbot von Straßenprostitution aufrechterhalten bleibt. Die Änderungen entstanden in enger Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Polizei und regionalen Behörden.






