Mainz: Streit um Tempolimit auf der Rheinachse eskaliert vor Gericht
Claudia FischerMainz: Streit um Tempolimit auf der Rheinachse eskaliert vor Gericht
Die Stadtverwaltung Mainz hat Kritik der Grünen an einer jüngsten Entscheidung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Rheinachse zurückgewiesen. Gegen einen der Beschlüsse des Ausschusses wurde nun Klage beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Entscheidung des Rechtsausschusses, eine Tempobegrenzung auf Basis der Straßenverkehrsordnung und nicht – wie von den Grünen gefordert – nach dem Lärmaktionsplan der Stadt aufrechtzuerhalten. Die Grünen werfen dem Gremium vor, die im Plan festgelegten Lärmgrenzwerte ignoriert zu haben, und stellen die Äußerungen des Vorsitzenden zur „Vision Zero“-Strategie infrage.
Die Verwaltung verteidigte die Unabhängigkeit des Ausschusses und betonte, dass dessen Beschlüsse von einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern mit gleichem Stimmrecht gefasst würden. Die Vorwürfe der Grünen wies sie zurück und erklärte, die Aussagen des Vorsitzenden hätten keinen Bezug zum Entscheidungsprozess gehabt. Zudem habe der Ausschuss nach Recht und Gesetz gehandelt – und nicht nach Vorgaben des Stadtrats oder des Oberbürgermeisters.
Nach Einreichung der Klage durch die Grünen wird der Fall nun gerichtlich überprüft. Die Verwaltung hält die ursprüngliche Geschwindigkeitsbegrenzung für rechtmäßig und ausreichend begründet. Das Gericht wird nun prüfen, ob die Temporegelung Bestand hat oder neu bewertet werden muss. Das Urteil wird zeigen, ob die Beschränkung bestehen bleibt oder einer Überarbeitung bedarf.






