Neue Friedhofssatzung: Mehr Flexibilität und höhere Gebühren im Stadtrat zur Abstimmung
Nina MüllerNeue Friedhofssatzung: Mehr Flexibilität und höhere Gebühren im Stadtrat zur Abstimmung
Überarbeitete Friedhofssatzung steht zur Abstimmung im Stadtrat am 29. April 2026
Die geänderte Friedhofssatzung soll ein klareres und nachhaltigeres Finanzierungssystem für die örtlichen Friedhöfe schaffen. Mehrere Anpassungen bei Gebühren und Leistungen wurden vorgeschlagen, um die gestiegenen Kosten und die Inflation widerzuspiegeln.
Nach den neuen Regeln dürfen Urnenrasengräber künftig zwei Verstorbene aufnehmen statt nur einen. Zudem werden individuelle Grabsteingestaltungen erlaubt, was Angehörigen mehr Möglichkeiten für die Grabgestaltung bietet. Ein eigener Bestattungsbereich für "Engelskinder" – Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt verstarben – wird kostenfrei eingerichtet.
Bei den Gebühren steigen die Preise für Grabstellen, wobei diese weiterhin nicht die vollen Unterhaltungskosten decken. Die Kostendeckungsrate für die Nutzung der Trauerhalle erhöht sich von 40 auf 60 Prozent. Um die Belastung für die Familien auszugleichen, werden jedoch einige Nutzungsentgelte gesenkt.
Ziel der Anpassungen ist es, die Kostendeckung für Verwaltungs- und Bestattungsleistungen schrittweise zu verbessern. Bei einer Verabschiedung der Änderungen rechnet die Stadt mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 54.500 Euro für die Friedhofspflege.
Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen berücksichtigen sowohl die finanzielle Nachhaltigkeit als auch die Bedürfnisse der Gemeinschaft. Familien erhalten neue Gestaltungsmöglichkeiten für Grabstätten und einen eigenen Bereich für die Bestattung von Säuglingen. Die endgültige Entscheidung des Stadtrats am 29. April wird darüber entscheiden, ob die Neuregelungen in Kraft treten.






