Neue Streitfälle: Was gehört zum deutschen Kulturerbe – und was nicht?
Nina MüllerNeue Streitfälle: Was gehört zum deutschen Kulturerbe – und was nicht?
Deutschland hat seine Liste des immateriellen Kulturerbes um neue Einträge erweitert, darunter die handwerkliche Herrenschneiderei und die Tradition der Jahrmarktschaubuden. Die Entscheidungen wurden von Staatsminister für Kultur Wolfram Weimer und der Deutschen UNESCO-Kommission bekannt gegeben. Die Auswahl hat jedoch bereits Debatten unter Politikern und Kulturschaffenden ausgelöst.
Die Kultusministerkonferenz billigte mehrere Neuzugänge für das deutsche Kulturerberegister. Dazu zählen die handwerkliche Kunst der Herrenschneiderei, traditionelle Fischereimethoden der Ostsee sowie das Straßenfußballspiel auf dem Bolzplatz. Auch die Laternenumzüge zu St. Martin im Rheinland und die Schaubudenkultur auf Volksfesten wurden aufgenommen.
Weimers Ansatz zur staatlichen Anerkennung von Kultur steht in der Kritik. Kulturminister und Senatoren aus SPD-geführten Bundesländern protestieren und werfen ihm vor, seine Kriterien für schützenswerte Traditionen seien zu eng gefasst. Selbst in Nachbarländern gibt es Fragen, warum ausgerechnet die deutsche Herrenschneiderei als besonders erhaltenswert gilt.
Gleichzeitig erhielten nicht alle Traditionen offiziellen Status. Die SPD-Sommerfest-Bratwurst blieb unberücksichtigt. Zudem strich man ein Übersetzungsprojekt für palästinensische Autorinnen und Autoren aus der Förderliste des Berliner Hauptstadtkulturfonds.
Die aktualisierte Liste des Kulturerbes vereint nun jahrhundertealte Handwerkskunst und regionale Bräuche. Die Entscheidungen spiegeln Weimers spezifisches Verständnis von Kulturbewahrung wider, stoßen aber auch auf politischen Widerstand. In den kommenden Monaten sind weitere Diskussionen über Förderrichtlinien und Anerkennungskriterien zu erwarten.






