15 April 2026, 04:06

Neues Gesetz: Ab 2026 muss jeder Online-Shop einen Widerrufsbutton anbieten

Ein Mann im Anzug und Krawatte spricht in ein Mikrofon und scheint auf die Genehmigung eines Gesetzes durch die Regierung zu reagieren, das den Internetgebrauch verbietet.

Neues Gesetz: Ab 2026 muss jeder Online-Shop einen Widerrufsbutton anbieten

Deutschland hat ein neues Gesetz eingeführt, das Online-Unternehmen verpflichtet, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzubinden. Die am 5. Februar 2026 beschlossene Regelung soll es Verbrauchern erleichtern, Verträge zu kündigen. Unternehmen müssen nun ihre Systeme anpassen, um die Vorgaben zu erfüllen.

Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und schreibt einen deutlich sichtbaren Button für Vertragswiderrufe vor. Dieser muss im Header oder Footer der Website platziert sein, um einen schnellen Zugriff zu ermöglichen. Alternativ darf auch ein Link verwendet werden, der sich jedoch klar von anderen Elementen abheben muss.

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Der Widerrufsprozess erfordert ein zweistufiges Bestätigungssystem. Verbraucher müssen zunächst ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse angeben, bevor sie den Antrag abschließen. Nach der Bestätigung ist eine automatische Empfangsbestätigung – in der Regel per E-Mail – unverzüglich zu versenden.

Neben technischen Anpassungen müssen Unternehmen möglicherweise auch ihre Datenschutzbestimmungen überarbeiten. Die neuen Regelungen verlangen zudem, dass in den Widerrufsrichtlinien explizit auf den Button und dessen Standort hingewiesen wird.

Die Änderungen treten mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2026 in Kraft. Online-Händler und Dienstleister sind verpflichtet, ihre Plattformen entsprechend anzupassen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen nach den deutschen Verbraucherschutzvorschriften.

Quelle