Penguin Random House verklagt OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung durch ChatGPT
Mila KleinPenguin Random House verklagt OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung durch ChatGPT
Der Verlag Penguin Random House hat in München Klage gegen OpenAI eingereicht. Der Vorwurf: Der KI-Chatbot ChatGPT habe Werke des Kinderbuchautors Ingo Siegner kopiert. Der Verlag wirft dem KI-Unternehmen vor, Siegners Buchreihe Der kleine Drache Kokosnuss ohne Erlaubnis zur Schulung seiner Modelle genutzt zu haben. Die Klage reiht sich ein in eine Serie von Rechtsstreitigkeiten in Deutschland und international, die sich mit urheberrechtlich geschützten Inhalten und KI-generierten Werken befassen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Vorwurf, ChatGPT produziere auf Basis einfacher Eingabeaufforderungen Texte und Illustrationen, die Siegners Büchern stark ähneln. Penguin Random House argumentiert, dies stelle eine unrechtmäßige Speicherung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke dar. Carina Mathern, Lektorin beim Verlag, betonte, die Klage diene dem Schutz der Rechte von Kreativen im Zeitalter der KI und der Durchsetzung fairer Bedingungen für ihre Arbeit.
Der Fall verstärkt den rechtlichen Druck auf KI-Unternehmen. Bereits im November 2025 hatte dasselbe Münchner Gericht in einem Verfahren teilweise zugunsten der GEMA, der deutschen Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, entschieden, nachdem ChatGPT Songtexte ohne Genehmigung verwendet hatte. OpenAI hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt; eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Die Auseinandersetzung spiegelt die wachsenden Spannungen zwischen Verlagen und KI-Entwicklern wider. Im März 2026 reichten die Encyclopaedia Britannica, Merriam-Webster, der Musikverlag BMG und die Buchreihe Hühnerbrühe für die Seele jeweils eigenständige Klagen gegen Unternehmen wie OpenAI, Anthropic und Meta ein. Zuvor hatte die Hachette Book Group bereits einen Horrorroman vom Markt genommen, nachdem KI-Erkennungsprogramme große Passagen als maschinell generiert identifiziert hatten.
Deutsche Gerichte zeigen sich in der Frage der KI-Trainingsdaten kompromisslos. Während das Münchner Gericht OpenAIs Argumentation zur Text- und Datamining-Verteidigung im GEMA-Fall zurückwies, erlaubten Hamburger Gerichte unter strengen Auflagen bestimmte Nutzungen. In China führten Urteile wie in den Fällen Ultraman und Half Heart ebenfalls dazu, dass KI-Anbieter haftbar gemacht wurden, wenn ihre Ausgaben offensichtlich geschützte Werke reproduzierten – selbst wenn später menschliche Bearbeitungen vorgenommen wurden.
Der Münchner Prozess könnte einen weiteren Präzedenzfall für den Umgang von KI-Systemen mit urheberrechtlich geschütztem Material schaffen. Sollte Penguin Random House Recht bekommen, könnte OpenAI gezwungen sein, seine Modellschulung anzupassen oder Rechteinhaber zu entschädigen. Das Ergebnis wird voraussichtlich weltweit ähnliche Verfahren beeinflussen, während Gerichte mit den Auswirkungen von KI auf die kreative Branche ringen.






