10 June 2026, 00:31

Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsobergrenze der Linken

Schiedsgericht der Linkspartei lehnt Ramelows Vorschlag zur Gehaltsdeckelung ab

Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsobergrenze der Linken

Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags und ehemaliger Thüringer Ministerpräsident, ist mit seinem Versuch gescheitert, einen umstrittenen Vorschlag zur Gehaltsobergrenze in der Linkspartei zu blockieren. Das Schiedsgericht der Partei wies seine Klage ab und begründete dies damit, dass der Antrag auf dem anstehenden Parteitag noch nicht formal beschlossen worden sei.

Der Parteivorstand der Linken hatte kürzlich vorgeschlagen, die Bezüge der Bundestags- und Europaabgeordneten auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen. Ramelow lehnte den Plan ab und argumentierte, er sei verfassungswidrig und habe bereits interne Parteiwahlen beeinflusst.

Er brachte den Streit vor die Bundesschiedskommission der Partei und beantragte eine einstweilige Verfügung, um die Abstimmung über den Antrag zu stoppen. Die ehrenamtlichen Richter wiesen seinen Antrag jedoch zurück. Sie begründeten dies damit, dass sein Antrag voraussichtlich unzulässig sei und es ihm an einem berechtigten Rechtsschutzbedürfnis fehle, da der Vorschlag noch nicht endgültig beschlossen worden sei.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete über die Entscheidung des Schiedsgerichts und verwies darauf, dass Ramelow gegen das Urteil Berufung eingelegt habe. Trotz seiner Einwände bleibt die Parteiführung entschlossen, den Vorschlag zur Gehaltsbegrenzung voranzutreiben.

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Die Entscheidung des Schiedsgerichts bedeutet, dass der Antrag auf dem anstehenden Parteitag weiterhin debattiert und abgestimmt werden kann. Ramelows Berufung wird nun zeigen, ob weitere rechtliche Schritte die Maßnahme verzögern oder sogar zu Fall bringen können.

Quelle