05 April 2026, 10:06

Rammstein-Coverband in Halle: Drohungen gegen Club eskalieren den Streit um künstlerische Freiheit

Eine Gruppe von Menschen marschiert nachts in Berlin, mit Protestschildern in den Händen, mit Bäumen, Gebäuden und Fahrrädern im Hintergrund.

Rammstein-Coverband in Halle: Drohungen gegen Club eskalieren den Streit um künstlerische Freiheit

Geplantes Rammstein-Coverband-Konzert in Halle löst scharfe Proteste aus

Ein geplantes Konzert einer Rammstein-Coverband in Halle hat heftige Kritik einer lokalen Aktivistengruppe ausgelöst. Der veranstaltende Club Tante Manfred erhielt eine drohende E-Mail, in der die Absage des Auftritts gefordert wurde. Der Streit dreht sich nun um künstlerische Freiheit und die Grenzen des Protests.

Auslöser der Kontroverse war eine aggressive E-Mail des Antifaschistischen und Feministischen Aktionsbündnisses Halle/Saale an Tante Manfred. Darin richtete sich die Gruppe gegen den Auftritt der Rammstein-Tribute-Band Zeitlos am 2. Mai 2026. Die Originalband und ihr Frontmann Till Lindemann wurden darin "sexualisierter Machtinszenierung" und "kalkulierter Tabubrüche" beschuldigt. Die Nachricht enthielt zudem gewaltverherrlichende Parolen wie "TÖTET TILL!" und drohte mit Konsequenzen, sollte das Konzert stattfinden.

Clubbetreiber Matthias Golinski lehnte eine Absage ab. Solange die Band legal agiere, habe sie das Recht auf ihren Auftritt, argumentierte er. Golinski betonte zudem die Bedeutung der künstlerischen Freiheit – selbst angesichts von Drohungen.

Die Auseinandersetzung spitzte sich weiter zu, als Tante Manfred aus einer lokalen Telegram-Gruppe ausgeschlossen wurde, in der der Club bisher seine Veranstaltungen beworben hatte. Trotz des Drucks hält der Club an seiner Haltung fest: Das Konzert findet wie geplant statt.

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Der Konflikt zeigt die Spannungen zwischen Meinungsfreiheit und aktivistischen Forderungen in der Halleschen Nachtkulturszene. Während Tante Manfred am Konzert festhält, hat die Gruppe hinter den Drohungen bisher nicht öffentlich nachgegeben. Ob der Auftritt tatsächlich stattfindet, hängt nun davon ab, ob es zu weiteren Maßnahmen gegen den Veranstaltungsort kommt.

Quelle