Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein
Claudia FischerRechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein
Ein führender Rechtsexperte hat eine Reform der deutschen Gesetze zum Schwarzfahren gefordert. Helmut Frister, Professor für Strafrecht, argumentiert, dass die aktuellen Strafen für geringfügige Verstöße unverhältnismäßig hart seien. Seine Äußerungen erfolgen vor dem Hintergrund neuer Zahlen, wonach mittlerweile jeder achte Fall von Schwarzfahren den Fernverkehr betrifft.
Frister lehnt eine vollständige Abschaffung des § 265a des Strafgesetzbuchs ab. Stattdessen plädiert er für eine Anpassung des Gesetzes, damit nur noch schwerwiegende Verstöße strafrechtlich verfolgt werden. Seinem Standpunkt nach sollte einfaches Schwarzfahren – etwa das Betreten eines Zuges ohne Ticket, aber ohne gewaltsames Eindringen – nicht als Straftat gewertet werden.
Laut Frister geht jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Beförderungserschleichung zurück. Dies belaste das Justizsystem unnötig, so der Jurist. Der aktuelle Ansatz verfehle das Prinzip, wonach das Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden solle.
Obwohl Frister Forderungen zurückweist, Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen, befürwortet er, strafrechtliche Konsequenzen für Fälle im Fernverkehr beizubehalten. Sein Vorschlag zielt darauf ab, die Überlastung der Gerichte zu verringern, ohne gezielte und schwerwiegende Verstöße straffrei zu lassen.
Die Debatte über die Schwarzfahrer-Gesetze hält an, während die Zahlen steigende Fälle im Fernverkehr zeigen. Fristers Reformvorschläge würden strafrechtliche Vorwürfe auf die schwerwiegendsten Vorfälle beschränken. Bei einer Umsetzung könnten die Änderungen die Gerichte entlasten und gleichzeitig gezieltes Schwarzfahren weiterhin ahnden.






