Sachsen-Anhalt registriert fast 1000 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Mila KleinSachsen-Anhalt registriert fast 1000 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Sachsen-Anhalt verzeichnet 976 rechtliche Geschlechtsänderungen seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024
Seit das Selbstbestimmungsgesetz im November 2024 in Kraft getreten ist, haben in Sachsen-Anhalt 976 Menschen ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen. Das neue Gesetz ermöglicht es Betroffenen, ihre Eintragungen ohne aufwendige Gutachten zu aktualisieren. Die meisten Antragstellenden waren erwachsen, doch es gab auch eine kleine Zahl von Minderjährigen.
Die Reform vereinfacht das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags und schafft frühere Anforderungen wie fachärztliche Stellungnahmen ab. Seit der Einführung haben 976 Personen das neue System genutzt, darunter etwa 40 Minderjährige, wie der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler mitteilte.
Bei den minderjährigen Fällen handelte es sich überwiegend um Änderungen von weiblich zu männlich. Die Landesregierung bestätigte zudem vier Fälle, in denen Personen eine zweite Geschlechtsänderung vornahmen. Zwar wurden keine Details zu diesen Fällen dokumentiert, doch das Gesetz erlaubt nach einer einjährigen Wartefrist eine erneute Änderung.
Der Fachverband der Standesämter hat die Auswirkungen der Reform geprüft. Die Bilanz fällt weitgehend positiv aus, dennoch werden nun Anpassungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, dass verurteilte Straftäter erst nach einer fünfjährigen Wartezeit ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen.
Seit seiner Einführung wird das Selbstbestimmungsgesetz fast ausschließlich von Erwachsenen genutzt. Mit 976 bearbeiteten Änderungen läuft das Gesetz weiterhin nach den aktuellen Regelungen. Künftige Novellen könnten jedoch strengere Bedingungen für bestimmte Gruppen vorsehen.






