Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen könnte bald gestrichen werden
Claudia FischerSteuervergünstigung für Handwerkerleistungen könnte bald gestrichen werden
Die deutsche Regierungskoalition prüft derzeit die Abschaffung einer Steuervergünstigung für Handwerksleistungen im Haushalt. Bisher können Privatpersonen einen Teil der Kosten für handwerkliche Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Die mögliche Änderung hat Diskussionen mit Wirtschaftsverbänden ausgelöst, um die Folgen abzuschätzen.
Das bestehende Fördermodell ermöglicht es Steuerzahlern, bis zu 20 Prozent der anrechenbaren Handwerkerkosten von der Einkommensteuer abzusetzen. Der Abzug ist auf maximal 6.000 Euro pro Jahr begrenzt, sodass die maximale Ersparnis bei 1.200 Euro liegt. Ob die Förderung tatsächlich gestrichen wird, steht jedoch noch nicht fest.
Das Bundesfinanzministerium wollte sich zu dem Vorhaben nicht äußern. Gleichzeitig betonen führende Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass ihnen keine Pläne zur Abschaffung der Steuervergünstigung bekannt seien. Aktuell finden Gespräche mit Wirtschaftsverbänden statt, um die möglichen Auswirkungen einer solchen Entscheidung zu bewerten.
Falls die Steuererleichterung entfällt, würden Haushalte keine finanzielle Unterstützung mehr für Reparaturen und Renovierungen erhalten. Die Entscheidung würde nach Absprache mit Branchenvertretern fallen und könnte sowohl Steuerzahler als auch Handwerker betreffen. Eine endgültige Bekanntgabe steht noch aus.






