Stichwahlen im Landkreis Landshut: Landrat und Bürgermeister werden am 22. März 2026 gewählt
Clara BraunStichwahlen im Landkreis Landshut: Landrat und Bürgermeister werden am 22. März 2026 gewählt
Stichwahlen für Landrat und Bürgermeister finden am 22. März 2026 im Landkreis Landshut statt
Am 22. März 2026 werden im Landkreis Landshut Stichwahlen für das Amt des Landrats sowie in mehreren Gemeinden für das Bürgermeisteramt stattfinden. Fünf Kandidaten bewerben sich um die Position des Landrats, während in verschiedenen Städten und Gemeinden zudem die Bürgermeister gewählt werden. Die Wähler wurden an wichtige Schritte erinnert, um eine reibungslose Teilnahme zu gewährleisten.
Die Stichwahl folgt der ersten Wahlrunde; die Stimmunterlagen für die zweite Runde werden noch in dieser Woche an die Gemeinden ausgeliefert. In Bayerbach bei Ergoldsbach, Essenbach, Geisenhausen, Rottenburg an der Laaber und Velden stehen die Bürgermeisterwahlen an. Um das Amt des Landrats bewerben sich Dr. Maria Schmidt (CDU), Peter Müller (SPD), Anna Weber (Bündnis 90/Die Grünen), Karl Heinz Berger (Freie Wählergemeinschaft, FWG) und Lukas Fischer (AfD).
Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen per QR-Code beantragt hatten, erhalten die Unterlagen für die Stichwahl automatisch. Wer keine automatische Zusendung gewählt hat, kann die Unterlagen weiterhin mit dem ursprünglichen Wahlbenachrichtigungsschreiben anfordern. Falls die Frist für die Briefwahl bereits abgelaufen ist, kann am Sonntag in den vorgesehenen Wahllokalen persönlich gewählt werden.
Die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung bleibt für die Stichwahl gültig. Wer seine Benachrichtigung jedoch verloren hat, muss zur Stimmabgabe im Wahllokal einen gültigen Personalausweis mitbringen. Bei weiteren Fragen wird den Bürgern empfohlen, sich an das örtliche Rathaus zu wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Die Stichwahlen am 22. März entscheiden über wichtige kommunale Führungspositionen. Die Wähler haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – per Brief oder vor Ort. Die Behörden rufen die Bürger auf, ihre Unterlagen zu prüfen und sich bei Unklarheiten vor dem Wahltag an die zuständigen Stellen zu wenden.