Streit um neues Heizungsgesetz: Biobrennstoff-Pflicht ab 2029 sorgt für Aufruhr
Mila KleinStreit um neues Heizungsgesetz: Biobrennstoff-Pflicht ab 2029 sorgt für Aufruhr
Die neue Heizungsgesetzgebung der Bundesregierung hat heftige Kritik ausgelöst, nachdem ein vom Kabinett gebilligter Entwurf einen massiven Umstieg auf Biobrennstoffe vorsieht. Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent der Heizungsbrennstoffe aus klimafreundlichen Quellen stammen – mit stark steigenden Vorgaben in den folgenden Jahrzehnten. Die klimapolitische Sprecherin der Grünen, Lisa Badum, verurteilte den Plan als schlecht konzipiert und kostspielig für Mieter:innen.
Der Gesetzentwurf sieht einen schrittweisen Anstieg des Biobrennstoffanteils vor: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent bis 2030, 30 Prozent bis 2035 und schließlich 60 Prozent bis 2040. Die Regierung räumt jedoch ein, keine verlässlichen Prognosen über künftige Nachfrage oder Verfügbarkeit dieser Brennstoffe liefern zu können.
Badum übt scharfe Kritik an der Vorlage und bezeichnet sie als „Chaos-Gesetz“ ohne klare Umsetzungsstrategie. Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland nannte sie den Plan eine „Biogas-Treppe ins Nichts“ und warf der Regierung vor, realistische Grundlagen zu vermissen. Zudem unterstellte sie der Regierung, unter dem Deckmantel des Klimaschutzes die Interessen der Erdgaslobby zu bedienen.
Auch Wirtschaftsverbände melden Bedenken an. Sowohl der BDEW als auch der VKU fordern Klarheit über das tatsächlich verfügbare Biomassepotenzial und die Ausweitung der Versorgung. Ihre Sorgen decken sich mit Badums Warnungen, dass Mieter:innen durch unausgereifte Regelungen unkalkulierbare Kostenbelastungen drohen könnten.
Der geplante Hochlauf der Biobrennstoffe stößt nun auf erheblichen Widerstand bei Abgeordneten und Energieexpert:innen. Ohne belastbare Versorgungsprognosen oder einen detaillierten Umsetzungsplan bleibt die Machbarkeit des Vorhabens fraglich. Mieterverbände und Branchenvertreter beobachten gespannt, wie die Regierung den Entwurf finalisiert.






