Taylor Swift wehrt sich mit Markenrecht gegen KI-Fälschungen ihrer Stimme und Bilder
Clara BraunTaylor Swift wehrt sich mit Markenrecht gegen KI-Fälschungen ihrer Stimme und Bilder
Taylor Swifts Firma geht rechtlich gegen unberechtigte Nutzung ihres Bildes und ihrer Stimme vor
Am 24. April 2023 reichte die Sängerin drei Markenanmeldungen beim US-Patent- und Markenamt ein. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verbreitung von KI-generierten Fälschungen, die ihr Abbilder ohne Erlaubnis nutzen.
Die Anmeldungen wurden erstmals vom Fachanwalt für geistiges Eigentum, Josh Gerben, entdeckt. Sie stellen einen ungewöhnlichen Versuch dar, über die herkömmlichen Markenschutzregelungen hinaus rechtliche Absicherungen zu schaffen.
Zwei der Anträge beziehen sich auf Klangmarken, die mit Swifts Stimme verbunden sind. Einer schützt den Satz "Hey, hier ist Taylor Swift", der andere die kürzere Variante "Hey, hier ist Taylor". Beide sollen verhindern, dass ihre aufgezeichnete Stimme in KI-erzeugten Inhalten ohne Genehmigung verwendet wird.
Die dritte Anmeldung betrifft eine Bildmarke: ein Foto, das Swift mit einer pinken Gitarre zeigt, bekleidet mit einem mehrfarbigen, schillernden Bodysuit auf einer pinken Bühne. Damit soll kontrolliert werden, wie ihre markanten Bühnenbilder reproduziert werden dürfen.
Bisher decken Markenrechte nicht generell das Erscheinungsbild, die Stimme oder die Persönlichkeit einer Person ab. Swifts Anträge zielen jedoch darauf ab, neue rechtliche Instrumente gegen den Missbrauch durch KI zu schaffen. Ihr Abbilder wurden bereits in unberechtigten KI-Fälschungen verwendet – etwa in Deepfake-Pornografie oder in den KI-Chatbots von Meta.
Die Unterhaltungsbranche zeigt sich zunehmend besorgt über das Potenzial von KI, die Identitäten von Künstlern auszubeuten. 2025 sicherte sich Schauspieler Matthew McConaughey eine Klangmarke für seinen geflügelten Spruch "Alles klar, alles klar, alles klar!". Disney ging im selben Jahr gegen Google vor und schickte eine Abmahnung, weil die KI-Plattform Gemini angeblich geschützte Figuren nachgeahmt hatte.
Bei Markenverletzungen können Klagen vor Bundesgerichten eingereicht werden. Erfolgreiche Verfahren könnten unberechtigte Nutzung von Stimme und Bild einer Person eindämmen, indem sie strengere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Swifts Markenanmeldungen zeigen einen proaktiven Ansatz im Kampf gegen die KI-gestützte Aneignung ihrer Identität. Die Anträge richten sich sowohl gegen die unberechtigte Nutzung ihrer Stimme als auch gegen ihre ikonische visuelle Darstellung. Sollten sie genehmigt werden, könnten sie einen Präzedenzfall für andere Künstler schaffen, die ähnlichen Schutz vor digitaler Nachahmung suchen.






