12 Jahre Haft für brutalen Mord an 84-Jähriger in Offenburg
Ein 24-jähriger Deutscher ist wegen des brutalen Mordes an einer 84-jährigen Frau zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Offenburg verkündete das Urteil nach einer nicht öffentlich geführten Verhandlung. Der Angeklagte, bei dem Schizophrenie diagnostiziert wurde, gestand die Tat in allen Einzelheiten.
Der Mann war über eine unverschlossene Balkontür in das Haus der Seniorin in Offenburg eingedrungen, mit der Absicht, Wertgegenstände zu stehlen. Die ältere Frau, die in ihrem Viertel als fürsorgliche Persönlichkeit galt, war zufällig ausgewählt worden. Im Inneren des Hauses griff er sie gewaltsam an, würgte sie, bis er glaubte, sie sei tot, und verübte anschließend eine sexuelle Gewalttat, bevor er flüchtete.
In den folgenden zwei Tagen nutzte er die Bankkarte der Frau für kleinere Einkäufe in Kehl und Offenburg. Seine Transaktionen führten kurz darauf zu seiner Festnahme. Während der Vernehmung legte er ein Geständnis ab, das mit den am Tatort gesicherten forensischen Beweisen übereinstimmte.
Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes in Tateinheit mit Raub und Vergewaltigung mit Todesfolge. Als erschwerende Umstände führten die Richter Habgier, Heimtücke und die Absicht, weitere Straftaten zu begehen, an.
Nach dem Urteil wird der Verurteilte in eine psychiatrische Klinik verlegt, sobald die Entscheidung rechtskräftig ist. Sollte sich sein psychischer Zustand bessern, könnte er nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner zwölfjährigen Haftstrafe entlassen werden. Das Urteil berücksichtigt sowohl die Schwere der Tat als auch die diagnostizierte Erkrankung des Angeklagten.






