08 May 2026, 20:06

Dobrindts Beamtenreform stößt auf scharfe Kritik des dbb

Schwarz-weißer Architekturentwurf des ehemaligen Kanzleramts, zeigt detaillierte Layout und Text.

Dobrindts Beamtenreform stößt auf scharfe Kritik des dbb

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat eine Reform der Besoldung für Bundesbeamte vorgeschlagen, die die Einstiegsgehälter für Neueinstellungen erhöhen soll. Doch der Entwurf stößt beim dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) auf scharfe Kritik: Wichtige Elemente des Plans verletzten demnach verfassungsrechtliche Grundsätze.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Nach Dobrindts Vorhaben sollen neue Beamte künftig in die zweite Besoldungsstufe statt in die niedrigste eingruppiert werden. Zudem wird die langjährige "Alleinverdiener-Regelung" abgeschafft – stattdessen wird bei der Gehaltsberechnung pauschal ein Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro jährlich unterstellt. Kritiker monieren, diese Annahme bestrafe Beschäftigte für Umstände, auf die sie keinen Einfluss hätten.

Der dbb äußert weitere Bedenken hinsichtlich der Besoldungsgruppe B, die höhere Beamte umfasst. Während Beschäftigte in den unteren Gruppen (A-Besoldung) deutlich höhere Zulagen erhalten sollen, fallen die Erhöhungen für B-Beamte deutlich geringer aus – faktisch handelt es sich lediglich um eine Verlängerung bestehender Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst. Der Verband verweist auf eine Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 und wirft der Reform vor, gegen das verfassungsmäßig verankerte "Differenzierungsgebot" zu verstoßen, das Mindestabstände zwischen Besoldungsgruppen vorschreibt.

Zudem warnt der dbb, die Reform verletze das "Leistungsprinzip", das eine Vergütung nach beruflicher Qualifikation und Leistung vorsieht. Auf Nachfrage zu den Differenzen in der B-Besoldung lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme ab. Der Verband fordert eine "kritische Überprüfung" der Einkommensannahmen und der Gehaltsstruktur, bevor der Entwurf weiterverfolgt wird.

Obwohl der dbb Teile der Reform begrüßt, hält er zentrale Regelungen für verfassungswidrig. Bleibt der Entwurf unverändert, drohen Klagen – etwa wegen der Behandlung des Partnereinkommens und der Abstände zwischen den Besoldungsstufen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie den Gesetzentwurf nachbessert oder trotz der Einwände vorangeht.

Quelle