EU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Verstöße gegen Beihilferegeln
Nina MüllerEU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Verstöße gegen Beihilferegeln
Die Europäische Kommission hat eine vertiefte Untersuchung zum Verkauf des Nürburgring-Rennstreckenkomplexes in Deutschland eingeleitet. Im Mittelpunkt der Prüfung steht, ob die Transaktion mit den EU-Beihilferegeln vereinbar war. Die unter der Lupe stehende Anlage wurde von der Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH erworben.
Anlass für die Ermittlungen ist ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2021, das die ursprüngliche Genehmigung der Kommission für den Verkauf im Jahr 2014 für nichtig erklärte. Nun wird geprüft, ob das Verfahren offen, transparent und diskriminierungsfrei ablief. Zudem soll geklärt werden, ob die Verkaufsentscheidung dem deutschen Staat zuzurechnen ist und ob Capricorn durch das Ausschreibungsverfahren unzulässige Vorteile erlangt hat.
Auch Vorwürfe zusätzlicher staatlicher Beihilfen nach dem Verkauf werden untersucht, darunter Behauptungen über einen reduzierten Kaufpreis und gestundete Zahlungen. Der Fall ist unter der Nummer SA.31550 im Beihilferegister der Kommission erfasst.
Deutschland und andere beteiligte Parteien haben die Möglichkeit, im Rahmen der Untersuchung Stellungnahmen abzugeben. Die Kommission betonte, dass das Verfahren keine Vorwegnahme des Ergebnisses darstelle. Weitere Details werden veröffentlicht, sobald vertraulichkeitsrelevante Aspekte geklärt sind.
Ziel der Untersuchung ist es, festzustellen, ob der Verkauf den EU-Vorschriften entsprach. Die Ergebnisse sollen aufdecken, ob Capricorn unzulässige staatliche Unterstützung erhalten hat. Im Laufe des Verfahrens werden weitere Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.






