Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Clara BraunGericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Ein deutsches Gericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen und dem Magazin damit untersagt, bestimmte Vorwürfe in einem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Im Mittelpunkt des Falls stehen Behauptungen seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, die ihm vorwirft, mit KI erstellte Videos produziert und verbreitet zu haben.
Fernandes wirft Ulmen vor, gefälschte pornografische Aufnahmen mit ihrem Abbild angefertigt und unter ihrem Namen falsche Social-Media-Profile eingerichtet zu haben. Zudem soll er sie in Telefonaten imitiert und dabei sexuelle Gespräche mit anderen Männern geführt haben. Trotz dieser Anschuldigungen entschied das Hanseatische Oberlandesgericht, dass es nicht ausreichend Beweise dafür gebe, dass Ulmen die Deepfake-Inhalte erstellt oder verbreitet habe.
Das Magazin bleibt jedoch frei, über Fernandes’ weitergehende Vorwürfe wegen körperlicher Misshandlung durch Ulmen zu berichten. Allerdings darf es keine Zitate aus einer privaten E-Mail Ulmens an seinen Verteidiger veröffentlichen, da das Gericht diese als Teil seines „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ mit besonders hohem Schutzbedürfnis einstufte.
Ulmen hatte Der Spiegel zunächst im April verklagt. Im Mai urteilte das Landgericht Hamburg, dass die vorherige Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe rechtlich zulässig sei. Seine Anwälte von der Kanzlei Schertz-Bergmann argumentierten, die Berichte hätten zu übermäßiger Medienaufmerksamkeit und einer einseitigen öffentlichen Debatte geführt.
Unabhängig davon ermitteln Staatsanwälte in Potsdam gegen Ulmen wegen des Vorwurfs der häuslichen Gewalt. Unterdessen kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen.
Die einstweilige Verfügung verbietet Der Spiegel, die Behauptung aufzustellen, Ulmen habe die Deepfake-Videos erstellt oder weitergegeben. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die rechtlichen Herausforderungen in Fällen digitaler Manipulation und des Persönlichkeitsschutzes. Die laufenden Ermittlungen und geplanten Gesetzesreformen spiegeln die wachsende Besorgnis über den Missbrauch KI-generierter Inhalte wider.






