10 May 2026, 06:06

Hubigs Reform soll Femizide und geschlechtsspezifische Morde härter bestrafen

Eine Gruppe von Menschen, die in einem Gerichtssaal sitzen, mit einem Mann in Anzug und zwei Frauen in legerer Kleidung nebeneinander.

Hubigs Reform soll Femizide und geschlechtsspezifische Morde härter bestrafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Reform des Strafgesetzbuchs

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Pläne für eine Reform des Strafgesetzbuchs angekündigt. Ziel der geplanten Änderungen ist es, Tötungsdelikte mit geschlechtsspezifischen Motiven konsequent als Mord zu verfolgen. Bisher werden solche Taten teilweise nur als Totschlag gewertet – selbst wenn das Geschlecht des Opfers der alleinige Grund für die Tat war.

Nach geltendem Recht kann ein Mann, der eine Frau aus Besitzansprüchen tötet, wegen Mordes angeklagt werden. Allerdings haben Gerichte in der Vergangenheit solche Fälle mitunter zu Totschlag herabgestuft, etwa mit der Begründung, Eifersucht habe die Schuldfähigkeit gemindert. Diese Umqualifizierung führt zu milderen Strafen: Während Totschlag feste Haftstrafen mit Aussicht auf vorzeitige Entlassung vorsieht, ermöglicht die Verurteilung wegen Mordes lebenslange Freiheitsstrafen.

Hubig will diese rechtliche Lücke schließen. Ihre Argumentation: Wenn eine Person weil das Opfer eine Frau ist tötet – und alle anderen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind –, müsse die Tat automatisch als Mord gelten. Die geplante Reform sieht vor, den Mordparagraphen um geschlechtsspezifische Motive als erschwerenden Umstand zu ergänzen.

Der Vorstoß der Ministerin folgt auf Kritik, dass die aktuelle Rechtsauslegung die besondere Schwere solcher Taten nicht ausreichend berücksichtigt. Durch die Präzisierung des rechtlichen Rahmens soll sichergestellt werden, dass Femizide und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent und härter bestraft werden.

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Die Reform würde es Gerichten erschweren, in Fällen mit geschlechtsspezifischem Hauptmotiv die Anklage abzumildern. Bei einer Verabschiedung der Änderungen würden die Strafen der Schwere der Tat entsprechen – mit der Option auf lebenslange Haft. Nun steht die Regierung vor der Aufgabe, die notwendigen Gesetzesänderungen auszuarbeiten und durchzusetzen.

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