19 April 2026, 04:06

Jay-Z kämpft mit Verleumdungsklage gegen falsche Vorwürfe aus 2024

Ein Mann in Anzug und Krawatte hält ein Mikrofon und wird von einem Reporter interviewt, während er vor Bannern steht.

Jay-Z kämpft mit Verleumdungsklage gegen falsche Vorwürfe aus 2024

Jay-Z hat sich zu einer abgewiesenen Klage wegen sexueller Übergriffe aus dem Jahr 2024 geäußert. Der Fall, in den auch Sean "Diddy" Combs verwickelt war, wurde im Februar 2025 eingestellt, nachdem beide Männer die Vorwürfe zurückgewiesen hatten. Nun strebt der Rapper eine Verleumdungsklage gegen die Anklägerin und ihr Anwaltsteam an.

In der ursprünglichen Klage wurden Jay-Z und Combs beschuldigt, eine Frau auf einer Party im Jahr 2000 unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Beide Künstler wiesen die Vorwürfe entschlossen zurück, und ein Richter lehnte den Fall Anfang letzten Jahres ab. Jay-Z bezeichnete die Anschuldigungen später als zutiefst verletzend und erklärte, er sei von den falschen Beschuldigungen "zerbrochen" gewesen.

Er lehnte eine außergerichtliche Einigung ab und reichte stattdessen eine Verleumdungsklage ein. Seine rechtlichen Schritte richten sich gegen die Frau, ihre Anwälte sowie den Juristen Tony Buzbee, der Jay-Zs Verleumdungsklage als "rechtlich unbegründet" bezeichnete. Die Klage wirft Erpressung, böswillige Verfolgung und zivilrechtliche Verschwörung vor.

Jay-Z kritisierte zudem das größere Problem falscher Anschuldigungen in der Gesellschaft, die oft ohne Konsequenzen bleiben. Stand März 2026 läuft sein Verleumdungsverfahren noch.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die abgewiesene Klage wegen sexuellen Missbrauchs veranlasste Jay-Z, rechtliche Schritte gegen seine Anklägerin und deren Vertreter einzuleiten. Sein Verfahren zieht sich weiterhin hin, ohne dass eine Lösung in Sicht wäre. Der Fall unterstreicht die langfristigen Folgen solcher Vorwürfe – selbst wenn sie vor Gericht abgewiesen werden.

Quelle