17 June 2026, 19:20

Neue EU-Regel: Ab Juni brauchen Websites einen Kündigungsbutton

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Ab Juni brauchen Websites einen Kündigungsbutton

Eine neue EU-Richtlinie verändert die Art und Weise, wie Verbraucher Verträge online kündigen. Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen nach deutschem Recht auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Kündigungsbutton“ anzeigen. Die Regelung soll die Beendigung digitaler Verträge vereinfachen.

Die Vorgabe stammt aus einer EU-Richtlinie, die jedoch noch nicht von allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In Deutschland ist sie bereits in nationales Recht überführt worden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Button leicht auffindbar ist – ähnlich wie der ursprüngliche Vertragsabschluss.

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Der Button selbst ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht. Verbraucher behalten weiterhin die übliche 14-tägige Frist zur Kündigung nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt. Fehlt der Button jedoch, könnte sich die Kündigungsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Bei einer digitalen Kündigung müssen Unternehmen umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – versenden. So haben Verbraucher einen Nachweis über ihre Kündigung.

Die neue Regelung gilt für alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen. Sie ersetzt nicht die lokalen Gesetze anderer EU-Länder, bis diese die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Unternehmen müssen die Vorgaben bis zum Stichtag erfüllen, um verlängerte Kündigungsfristen für Verbraucher zu vermeiden.

Quelle