Schufa-Urteil: BGH entscheidet über Transparenz der Bonitätsbewertung
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Bonitätsbewertungsmodell ein. Es basiert auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 und stützt sich auf zwölf definierte Kriterien. Ziel des Systems ist es, Verbrauchern einen klareren Einblick zu geben, wie ihre Bonitätswerte berechnet werden.
Fünf Personen haben die Schufa wegen mangelnder Transparenz verklagt. Sie werfen dem Unternehmen vor, nicht ausreichend zu erklären, wie die persönlichen Bonitätswerte zustande kommen und welche Daten sowie Gewichtungskriterien dabei eine Rolle spielen. Das Oberlandesgericht Dresden gab den Klägern recht und urteilte, dass die aktuellen Auskünfte der Schufa den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Das Gericht betonte, dass Verbraucher zumindest die wichtigsten Faktoren und deren Gewichtung nachvollziehen können müssen. Die Schufa beharrt darauf, dass ihre Offenlegungen bereits den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Der Streit wird nun vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, der klären muss, wie detailliert die in Kopien bereitzustellenden Daten nach DSGVO sein müssen.
Das neue Bewertungssystem, das bis Ende 2028 vollständig umgesetzt werden soll, ermöglicht Verbrauchern zwar einzusehen, welche Faktoren ihre Bonität beeinflussen. Damit löst es ein älteres, komplexeres Modell ab. Der Kern des anhaltenden Rechtsstreits bleibt jedoch, ob die Transparenz der Schufa ausreicht.
Die Entscheidung des BGH wird die Pflichten nach der DSGVO bei automatisierten Entscheidungsverfahren präzisieren. Sie könnte zudem einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie detailliert Unternehmen über algorithmische Prozesse Auskunft geben müssen. Das Ergebnis könnte künftig auch datenbasierte Bewertungen in anderen Branchen beeinflussen.






