Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird nach Unfall in Italien gefasst
Claudia FischerVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird nach Unfall in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine geflohen. Solche Ausgänge waren ihm zuvor 38 Mal ohne Zwischenfälle gewährt worden. Die Flucht wirft Fragen zur Urlaubsregelung der Haftanstalt auf.
Benjamin F. entkam nach einem Besuch bei seiner Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum mit seinem Motorrad. Später war er in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt, der schließlich zu seiner erneuten Festnahme führte.
Nach dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz können zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter unter bestimmten Voraussetzungen Beurlaubungen erhalten. Für unbegleitete Aktivitäten oder kurzfristige Ausgänge müssen Häftlinge mindestens acht Jahre ihrer Strafe verbüßt haben. Wie ein Ministeriumssprecher erläuterte, findet während dieser Ausgänge keine lückenlose Überwachung statt.
Die Gefängnisbehörden bewerten das Flucht- und Rückfallrisiko jedes Inhaftierten anhand einer Verhaltensprognose. Im Fall von Benjamin F. war man zu dem Schluss gekommen, dass weder eine Flucht noch ein missbräuchlicher Gebrauch des Urlaubs zu erwarten sei. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen zeigte sich angesichts der Flucht und der Umstände unverständnisvoll.
Der Vorfall lenkt die Aufmerksamkeit auf die Kriterien für die Gewährung von Hafturlaub bei Hochrisiko-Häftlingen. Benjamin F. befindet sich nach seiner Festnahme in Italien weiterhin in Untersuchungshaft. Die Behörden prüfen weiterhin die Entscheidungsprozesse, die zu seinen begleiteten Ausgängen führten.






