31 March 2026, 00:07

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem SPD-Slogan aus der Weimarer Zeit

Detailierte alte Karte von Weimar, Deutschland, mit Straßen, Gebäuden und Sehenswürdigkeiten mit begleitendem Text über die Stadt.

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem SPD-Slogan aus der Weimarer Zeit

Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines Artikels aus dem Jahr 2024, in dem ein historischer Slogan aufgegriffen wurde. Der Beitrag mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" bezog sich auf die Verwendung des Spruchs durch die SPD während der Weimarer Republik. Derselbe Leitspruch hatte bereits zuvor rechtliche Konsequenzen für rechtsextreme Akteure nach sich gezogen, darunter den AfD-Politiker Björn Höcke, der 2024 zweimal wegen der Verwendung in Reden zu Geldstrafen verurteilt wurde.

Die Ermittlungen begannen, nachdem eine nicht namentlich bekannte Person den Artikel bei der Initiative Hessen Gegen Hetze, die sich gegen Hassrede engagiert, angezeigt hatte. Die Beschwerde wurde anschließend an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet, das das Bundeskriminalamt (BKA) einschaltete. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die Federführung im Fall übernommen.

Der im Mittelpunkt der Untersuchungen stehende Slogan wurde historisch sowohl von der SPD als auch von der Zentrumspartei genutzt. Aktuelle Gerichtsurteile – darunter auch die gegen Höcke – haben jedoch bestätigt, dass die Parole nach deutschem Recht strafrechtlich relevant bleibt, sofern sie in Verbindung mit nationalsozialistischer Symbolik steht. Seit Anfang 2026 haben mehrere Landesgerichte diese Rechtsauffassung bestätigt und rechtsextreme Aktivisten für die Verwendung ähnlicher NS-zeitlicher Parolen verurteilt.

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Die Achse des Guten, 2004 von Henryk M. Broder und Dirk Maxeiner gegründet, bezeichnet sich selbst als liberal-konservative Plattform. Die Redaktion des Blogs gibt an, von den Behörden nur unvollständige Auskünfte zum Ermittlungsverfahren erhalten zu haben. Nach deutschem Recht ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole dann nicht strafbar, wenn sie der politischen Bildung oder der Berichterstattung über historische Ereignisse dient – ein möglicher Rechtfertigungsgrund für den umstrittenen Artikel.

Das Ergebnis der Ermittlungen könnte präzedenzwirksam für den Umgang mit historischen Parolen in der öffentlichen Debatte sein. Die Behörden müssen klären, ob die Erwähnung des SPD-Spruchs im Artikel unter den Schutz der Berichterstattung fällt. Der Fall reiht sich zudem in eine Reihe aktueller juristischer Entwicklungen ein, die die Verwendung NS-belasteter Sprache in der politischen Rhetorik zunehmend einschränken.

Quelle