Skandal um Berliner Versorgungswerk: Ex-Direktor trotz Kündigung bis 2026 auf Gehaltsliste
Skandal um Berliner Versorgungswerk: Ex-Direktor trotz Kündigung bis 2026 auf Gehaltsliste
Der ehemalige Direktor des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin ist nach Bekanntwerden schwerwiegender Verfehlungen entlassen worden. Ein Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung, doch wegen formeller Fehler bleibt er bis 2026 weiter auf der Gehaltsliste. Mittlerweile laufen Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts, Bestechlichkeit und finanzieller Pflichtverstöße.
Ralf Wohltmann, der frühere Leiter des Versorgungswerks, hatte seine Position offenbar für persönliche Vorteile missbraucht. Während seiner Amtszeit saß er zugleich als Vorsitzender im Aufsichtsrat der Element Versicherung AG – ein klarer Interessenkonflikt. Gesetzlich wäre er verpflichtet gewesen, diese Doppelfunktion offenzulegen, doch unterließ er dies.
Die Entlassung erfolgte nach riskanten Anlageentscheidungen, die das Versorgungswerk mit einem potenziellen Fehlbetrag von über einer Milliarde Euro zurückließen. Diese Verluste lösten eine interne Prüfung aus, bei der die undeklarierten Interessenkonflikte des Direktors aufgedeckt wurden. Das Berliner Arbeitsgericht bestätigte die Kündigung als berechtigt, stellte jedoch einen Verfahrensmangel fest: Die Frist für die Aussprache der Kündigung war nicht eingehalten worden. Daher wurde Wohltmanns fristlose Entlassung aus formalen Gründen für unwirksam erklärt.
Trotz des Urteils erhält er sein Jahresgehalt von mehr als 220.000 Euro weiterhin – und zwar bis zum offiziellen Wirksamwerden der Kündigung am 30. September 2026. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich bleibt.
Unterdessen hat die Berliner Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme und Bestechung eingeleitet. Das Versorgungswerk selbst hat zudem zivilrechtliche Schritte eingeleitet und einen Antrag auf Bestimmung des Gerichtsstands für eine Schadensersatzklage gestellt. Die Behörden wollen klären, wer für die finanziellen Verluste verantwortlich ist.
Der Fall bleibt ungelöst, und die juristischen Auseinandersetzungen könnten sich noch über Jahre hinziehen. Das Versorgungswerk muss nun sowohl das Straf- als auch das Zivilverfahren bewältigen – und zugleich bis 2026 das Gehalt des Direktors weiterzahlen. Die Frage, ob die Verantwortlichen für den Milliarden-Fehlbetrag rechtliche oder finanzielle Konsequenzen tragen müssen, bleibt vorerst offen.
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